Hippokrates von Kos (460-370 v. Chr.)

    gilt als der Begründer der modernen Medizin und Vater der Entwicklung der Orthopädie. Hippokrates wurde im 5. Jahrhundert v. Chr. auf Kos, einer griechische Insel in der östlichen Ägäis geboren und verbrachte hier einen Großteil seines Lebens.

    Dort gründeten er und seine Schüler eine wichtige medizinische Schule der Antike. Er beschäftigte sich unter anderem intensiv mit Knochenbrüchen und Gelenkverletzungen. Das nach ihm benannte Corpus Hippocraticum ist eine Sammlung medizinischer Schriften aus dem 5. und 4. Jahrhundert v. Chr., die sich durch Vielfalt und unterschiedliche wissenschaftliche Perspektiven auszeichnen. Hippokrates setzte Maßstäbe in der präzisen Diagnose und Prognose, indem er sich auf die Beobachtung von Krankheitsursachen, Symptomen und die individuelle Betrachtung des Patienten konzentrierte. In den Fallbeschreibungen Epidemien finden sich 26 Beschreibungen von Patienten mit chirurgisch - orthopädischen Problemen. Er lehnte dabei spekulative oder religiöse Erklärungen für Krankheiten ab und betonte die natürliche Heilkraft des Körpers.




    Hippokrates erkannte, dass eine gute Ausrichtung und Stabilität der Knochen und Gelenke für die Gesundheit und Mobilität des Körpers von großer Bedeutung sind.

    Er empfahl, bei Knochenbrüchen eine korrekte Ausrichtung der Knochen zu erreichen, um eine optimale Heilung zu ermöglichen. Er beschäftigte sich mit der Wirbelsäulenverkrümmung, dem Schiefhals, dem Klump-Fuss und der Hüftluxation. Er beschrieb Methoden zur Schienen-Behandlung von Frakturen, Einrenkung von Luxationen und Trepanationen des Schädels.


    Auch legte er großen Wert auf eine ausgewogene Ernährung und körperliche Aktivität als Maßnahmen zur Vorbeugung von Knochen- und Gelenkerkrankungen.

    In der modernen Medizin wird der Grundsatz des Hippokrates, dass der Arzt seine Diagnosen und Therapien auf der Grundlage des exakten Beobachtens, intensiven Befragens und sorgfältigen Untersuchens stellen und systematisch entwickeln soll, ebenso anerkannt wie das Erfordernis der Berücksichtigung der Krankengeschichte, der Lebensumstände und der psychischen Verfassung des Patienten.